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Stand: 24. Februar 2016

Ökologie


Der Begriff Ökologie stammt von den beiden griechischen Worten oikos (Haus) und logos (Lehre) ab und meint im ursprünglichen Sinne die Lehre vom Haushalt der Natur. Um diesen analysieren und verstehen zu können, müssen die gegenseitigen Beziehungen und Abhängigkeiten zwischen den Organismen untereinander und zu ihrer unbelebten Umwelt bekannt sein.
In diesem Sinne bezeichnet man als ökologisch orientierte Planung das Bemühen, die Stadt bzw. Land/Region als Ökosystem zu sehen und in ihren Wirkungsverflechtungen zu verstehen. Hierbei gilt es nach einer Definition des Städtetages aus dem Jahre 1987 nicht, einseitig spezifische Fachgesichtspunkte zu optimieren, sondern Einzelmaßnahmen möglichst in ihren Wirkungs- und Verflechtungsbeziehungen zu betrachten und diese Zusammenhänge bei der Planung und Realisierung zu berücksichtigen.

Ökologische Bauleitplanung, als Bestandteil der ökologisch orientierten Planung und (neben ökonomischen und sozialen Aspekten) Element einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, beinhaltet insbesondere die Berücksichtigung der Umweltwirkungen des Wohnens und ggf. die Festsetzung der nachfolgend angegebenen Aspekte zur Reduktion dieser Umweltwirkungen:

Boden Wasser/Abwasser Biotopschutz Klima / Luft / Lärm Energie Verkehr Abfall Baustoffe

Ökologische Maßnahme

Festsetzungsmöglichkeiten im Bebauungsplan

Boden
Flächensparende Bauweise Grundstücksgröße, Maß der baulichen Nutzung
Begrenzung der Bodenversiegelung Textliche Festsetzung (Versiegelungsmaterialien)
Erhalt / Schaffung von Grün- und Freiflächen Pflanzgebote, Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
Berücksichtigung vorhandener Bodenbelastungen (Altlasten) Kennzeichnung, Textliche Festsetzung (z.B. Anbauempfehlungen)
Wasser / Abwasser
Verwendung durchlässiger Versiegelungsmaterialien Textliche Festsetzung (Versiegelungsmaterialien)
Rückhaltung von Niederschlagsabflüssen mittels Dachbegrünung Textliche Festsetzung (Dachbegrünung), Pflanzgebote, Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft,
Versickerung von Niederschlagsabflüssen auf den Grundstücken Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, Textliche Festsetzung
Zentrale Versickerung von Niederschlagsabflüssen Regenrückhaltebecken
Regenwassernutzung  
Pflanzenkläranlage Flächen für Abwasserbeseitigung
Naturnahe Oberflächengewässer Wasserflächen, Erhaltungsgebot für Gewässer
Sicherung von Flächen für den Wasserschutz Wasserflächen, Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
Biotopschutz
Erhalt / Schaffung von Lebensräumen für Flora und Fauna
Pflanz- und Erhaltungsgebote, Grün- und Freiflächen, Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
Klima / Luft / Lärm
Klimaregulierende Grünflächen Grün- und Freiflächen
Begrünung des Straßenraumes Pflanzgebote
Fassaden- und Dachbegrünung zur Klimaregulierung Textliche Festsetzung (Dachbegrünung), Pflanzgebote, Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
Immissionsschutzpflanzungen Grün- und Freiflächen, Flächen für Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG
Klimaorientierte Anordnung der Bebauung Baugrenzen, Baulinien, Firstrichtung
passiver Lärmschutz Anordnung der Bebauung, Gliederung von Baugebieten, Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG, Textliche Festsetzung (z.B. Lärmschutzfenster)
Energie
Berücksichtigung klimatischer Gegebenheiten Baugrenzen, Baulinien, Geschoßhöhe (Höhe der baulichen Anlagen), Straßenführung
Energetisch günstige Bebauungsstrukturen Bauweise
Wärmeschutz Bauliche und technische Festsetzungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG
Fassaden- und Dachbegründung als Wärmeschutz Pflanzgebote, Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
Aktive Sonnenenergienutzung Gebäudeausrichtung
Reduktion der CO2-Emissionen Beschränkung und Ausschluß von Heizstoffen, Bauliche und technische Festsetzungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG (§ 9 (1) Nr. 23 und 24 BauGB)

Einsatz rationeller Energieversorgungssysteme

Flächen für Versorgungsanlagen, Leitungsrechte
Verkehr
Reduzierung des Verkehrsaufkommens durch Funktionsmischung Art der baulichen Nutzung, Gliederung von Baugebieten
Autofreie Wohnquartiere oder reduzierter MIV (R. Viets)  
Umweltgerechte Verkehrserschließung (nachhaltige Mobilität) Verkehrsflächen
Berücksichtigung der Umweltwirkungen des Verkehrs  
Abfall
Bereitstellung von Flächen zur getrennten Wertstofferfassung Flächen für Abfallbeseitigung
Bereitstellung von Flächen zur Kompostierung Flächen für Abfallbeseitigung
Baustoffe
Einsatz umweltverträglicher Baustoffe Gestaltungssatzung

vgl. auch http://www.baubiologie-regional.de
(Forum zum Thema Lehmbau, Holzbau, Baustoffe, Baubiologen, ...)

 

"Wir müssen gemeinsam mit allen Beteiligten das Bauen nicht nur preiswerter, sondern auch ökologischer machen. Dies ist ein zentraler Schwerpunkt meiner Arbeit als Bauminister."

(Reinhard Klimmt, Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (a.D.), Zitat aus seiner Rede anlässlich der "Konferenz zum Reihenhauswettbewerb" des BMVBW, der Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen und des Verbandes der Privaten Bausparkassen am 2.3.2000 in Berlin)

 

 

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